Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG führt Coaching, Beratung und Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Klient und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Angelika Gaßmann nicht an. Auch wenn Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG.

2. Vertragsgegenstand und Haftung

Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von Angelika Gaßmann PERSONALENTWCIKLUNG abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet Angelika Gaßmann nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Angelika Gaßmann PERSONALNTWICKLUNG weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Angebote sowie der Trainings- und Beraterleistung ausschließlich auf die individuelle Klienten-Situation bezieht und keine allgemein gültigen Aussagen enthalten.

3. Coaching und Beratung: Angebote und Zahlungsbedingungen

Das im Angebot vereinbarte Honorar für Coaching- und Beraterleistungen ist Rechnungsgrundlage. Der Betrag ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug an Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG per Banküberweisung zahlbar. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen gegenüber Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG in Verzug, so ist Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, bis die offenen Forderungen erfüllt sind.

4. Coaching und Beratung: Terminvereinbarungen und Absagen

Die Termine für Coachings und Beratungen werden zwischen Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG und dem Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden einvernehmlich vereinbart. Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Sitzung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

5. Coaching und Beratung: Mitwirkungspflicht des Klienten

Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinander zu setzen.

6. Coaching und Beratung: Abweichende Regelungen

Entscheidet ein Klient, dass er die Dienstleistung von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann er jederzeit die Beauftragung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistung ist unabhängig davon zu begleichen.

7. Coaching und Beratung: Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts – oder sonstigen Kosten.

8. Offenes Veranstaltungsangebot (Seminare, Trainings, Workshops): Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen

Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält darauffolgend eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung und weiteren Angaben. Die Rechnung ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so zahlt Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG die volle Veranstaltungsgebühr zurück. Weitere Ansprüche an Angelika Gaßmann PERSONALENWICKLUNG können nicht geltend gemacht werden.

9. Versicherungsschutz

Coaching, Beratung und Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching – und Beratungssitzung sowie Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

10. Vertraulichkeit

Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG, die zum Zwecke der  Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.

11. Copyright

Alle ausgehändigten Dokumente und Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Diese sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an Trainings- und Coaching-Konzepten gehört allein Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG ganz oder auszugsweise zu reproduzieren. Eine Veröffentlichung, auch aus zugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sektenerklärung

Die Angebote von Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich Angelika Gaßmann PERSONALENTWICKLUNG ausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlich er Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).

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